Spitalrat

Der Spitalrat fungiert gleich einem Aufsichtsrat über die Verwaltung der St. Katharinenspitalstiftung.

Bereits im Jahr 1226 hat Bischof Konrad IV. dieses schon für damalige Verhältnisse hoch modernes Verwaltungsgremium eingesetzt - das seit jeher aus je vier geistlichen und vier weltlichen Spitalräten besteht.

Die vier geistlichen Vertreter sind Kraft ihres Amtes (in speziellen Fällen sind Ausnahmen möglich)

  • der Dompropst
  • der Domdekan
  • der Domcustos
  • sowie der Dompfarrer.

Die vier weltlichen Mitglieder sind Bürger der Stadt Regensburg und gehören seit 1245 dem Stadtrat an.

Seit 1572 steht dem Spitalrat ein Vorschlagsrecht bei der Ergänzung der weltlichen Spitalräte zu.

Den Vorsitz im Spitalrat führt der Dompropst.

 

Der Spitalrat von Regensburg zählt zu den ältesten Verwaltungs- und Aufsichtsgremien Deutschlands.

Zugleich manifestiert sich hier eine frühe bürgerlich-städtische Mitverwaltung, die von der Bischofs- über die Reichsstadt bis in unsere heutige Zeit reicht.


Geistlicher spitalrat

  • Dompropst und Spitalratsvorsitzender Dr. Franz Frühmorgen
  • Domdekan Dr. Josef Ammer
  • Domcustos Johann Ammer
  • Domkapitular Dr. Josef Kreiml

weltlicher spitalrat

  • Dr. Thomas Burger
  • Elisabeth Christoph
  • Dr. Astrid Freudenstein
  • Erich Tahedl